Es macht ohne Zweifel viel Spaß, hierzulande ein Oldtimer Motorrad zu fahren.

Für die Liebhaber von historischen Motorrädern wurden zahlreiche Möglichkeiten geschaffen, um Befreiungen von Fahrverboten in sogenannten Umweltzonen zu erreichen und günstige Oldtimerversicherungen anzubieten. Der folgende Beitrag informiert über Voraussetzungen, Kosten und Ablauf bei der Zulassung eines Oldtimers Motorrades.

 

Mehrere Möglichkeiten zur Zulassung von historischen Motorrädern

Ein Fahrzeug gilt in Deutschland generell als Oldtimer, wenn die Erstzulassung länger als 30 Jahre zurückliegt. Für historische Fahrzeuge kann das Oldtimer Kennzeichen H bei allen Zulassungsarten beantragt werden. Von dieser Regelung ausgenommen ist lediglich die Kombination mit einem sogenannten Saison-Kennzeichen. Alle weiteren rechtlichen Voraussetzungen zur Zulassung sind identisch mit denen zur Anmeldung oder Ummeldung eines Fahrzeuges.

Erforderliche Dokumente zur Zulassung eines historischen Krads

Folgende Dokumente müssen zur Zulassung vorgelegt werden:

– Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass inklusive Meldebestätigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes
– von einem Sachverständigen erstelltes Gutachten, dass das betreffende Fahrzeug gemäß § 21 c StVZO als historisch anerkannt ist
– sonstige Unterlagen, die zur Fahrzeuganmeldung beziehungsweise Ummeldung vorgelegt werden müssen

 

Rote Sonderkennzeichen für Oldtimer Motorräder

Laut § 28 StVZO in Kombination mit der 49. Ausnahme­verordnung gilt: Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung dürfen auch an Eigentümer von Oldtimer Motorrädern vergeben werden, beispielsweise zur Teilnahme an speziellen Veranstaltungen.

Ein rotes Kennzeichen berechtigt den Besitzer nicht ausschließlich an der Teilnahme bei Veranstaltung, die der Pflege des Kulturguts historischer Motorräder zum Ziel haben, sondern darüber hinaus auch zur Anreise und Abreise zur Veranstaltung sowie zu Überführungs-, Probe- und Prüfungsfahrten. Ebenfalls gestattet sind Fahrten zur Wartung oder zur Reparatur. Für die Ausgabe eines roten Kennzeichens müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

– schriftlicher Antrag mit allen erforderlichen Angaben zum Oldtimer Motorrad und zum Halter
– Führungszeugnis gemäß Belegart 0, ausgestellt vom Bundeszentralregister in Bonn (ist beim zuständigen Einwohnermeldeamt erhältlich)
– Auszug aus dem Verkehrszentralregister KBA (Kraftfahrt-Bundesamt)
– Nachweis, dass es sich bei dem Motorrad um einen Oldtimer handelt oder Gutachten eines Sachverständigen, der das Krad als historisches Krad anerkennt
– Versicherungsbestätigung
– Nachweis, dass dieses Motorrad an Veranstaltungen zur Förderung und/oder Pflege des kraftfahrzeug­technischen Kulturgutes teilgenommen hat, beispielsweise Klubbescheinigungen, Nennungsbestätigungen. Teilnahmebestätigungen oder ähnliche
– die Entscheidung, ob das Oldtimer-Motorrad den Bestimmungen der 49. Ausnahme­verordnung zur StVZO entspricht, trifft die Zulassungsstelle nach einer Überprüfung
– Zur Ausstellung des Fahrzeugscheines sind folgende Dokumente erforderlich: Bestätigung eines autorisierten Markenklubs oder Herstellerbescheinigung und der Fahrzeugbrief

 

Voraussetzungen für den Erhalt des H-Kennzeichens

Wie bereits erwähnt, gilt ein Motorrad als Oldtimer, wenn die Erstzulassung mindestens 30 Jahre zurückliegt. Weitere Voraussetzungen für den Erhalt des H-Kennzeichens sind, dass das Motorrad gut erhalten und hauptsächlich im Originalzustand ist. Diese Überprüfung erfolgt anhand eines spezifischen Anforderungskataloges durch die DEKRA oder den TÜV.

Danach erfolgt die Erstellung eines Gutachtens gemäß §23 StVZo und es wird eine Fahrzeug-Hauptuntersuchung laut §29 StVZo durchgeführt. Fallen beide Begutachtungen positiv aus, kann für das Oldtimer Motorrad das H-Kennzeichen vergeben werden.

 

Spezifische Besonderheiten für historische Motorräder laut Anforderungskatalog

Für Oldtimer Motorräder sind im Anforderungskatalog spezifische Besonderheiten definiert. Diese beziehen sich auf folgende Faktoren:

– Sitz- beziehungsweise Sitzbank
– Abgasanlage
– Kraftstofftank

Sitz- beziehungsweise Sitzbank: Erlaubt sind zeitgenössisches Zubehör, originalgetreuer Nachbau, Sitze und Bänke aus der Serie des Herstellers und Originalteile.

Abgasanlage: Bei diesem Bauteil darf es sich ebenfalls um zeitgenössisches Motorradzubehör, einen originalgetreuen Nachbau oder die originale Abgasanlage handeln.

Kraftstofftank: Umbauten sind generell nicht erlaubt. Zulässig sind ein zeitgenössischer Motorradtank, ein originalgetreuer Nachbau oder der Originaltank des Motorradherstellers.

 

Kosten für das H-Kennzeichen für Oldtimer Motorräder

Die Kosten für das H-Kennzeichen setzen sich aus folgenden Posten zusammen:

– Versicherungskosten
– Kraftfahrzeugsteuer
– Zulassungskosten
– Kosten für die Hauptuntersuchung
– Kosten des Gutachtens

Generell müssen für das H-Kennzeichen Kosten in Höhe von bis zu 370 Euro einkalkuliert werden. Die tatsächliche Höhe wird unter anderem durch die KW beziehungsweise PS des Oldtimer Fahrzeuges bestimmt.